PPWR: Zwischen neuen Vorgaben und praktischen Fragen
Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für Verpackungen geschaffen. Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten die ersten Anforderungen verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen zu schaffen.
Auf den ersten Blick wirken die Ziele nachvollziehbar: Verpackungen sollen ressourcenschonender gestaltet, besser recycelt und künftig stärker auf Wiederverwendung ausgerichtet werden. Die Verordnung umfasst dabei den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung – von der Entwicklung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung. Zu den zentralen Themen gehören Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung, Rezyklateinsatz sowie die Begrenzung bestimmter Stoffe.
Für Unternehmen zeigt sich jedoch schnell, dass die eigentliche Herausforderung häufig nicht in den Zielen selbst liegt, sondern in deren Umsetzung.
Auch bei Finke Colors beschäftigen wir uns intensiv mit den Auswirkungen der PPWR auf unsere Prozesse und Verpackungslösungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Fragen der Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen zunehmend konkrete Fragestellungen, die viele Unternehmen derzeit beschäftigen:
Wer gilt im jeweiligen Anwendungsfall als Hersteller einer Verpackung?
Wer übernimmt die Rolle des Erzeugers beziehungsweise des Inverkehrbringers?
Welche Anforderungen gelten für Transportverpackungen?
Welche Kennzeichnungen müssen zukünftig angebracht werden und ab wann?
Gerade die Unterscheidung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette erweist sich in vielen Fällen als komplex. Je tiefer man in die Verordnung einsteigt, desto deutlicher wird, wie eng regulatorische Anforderungen, Verpackungsdesign, Dokumentation und betriebliche Abläufe miteinander verknüpft sind.
Hinzu kommt, dass die PPWR zwar seit August 2026 in Teilen anwendbar ist, viele weitere Anforderungen schrittweise bis 2030, 2035 und darüber hinaus eingeführt werden. So werden beispielsweise verbindliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie Rezyklatquoten für bestimmte Kunststoffverpackungen in den kommenden Jahren weiter konkretisiert.
Ein aktuelles Beispiel ist die Beschränkung von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen, die seit dem 12. August 2026 gilt und einen wichtigen Schritt zur Reduzierung sogenannter „Ewigkeitschemikalien“ darstellt.
Für uns bei Finke Colors bedeutet dies, bestehende Verpackungskonzepte, Transportverpackungen, Kennzeichnungen und interne Prozesse systematisch zu überprüfen. Gleichzeitig stehen wir im engen Austausch mit Kunden, Lieferanten und Branchenpartnern. Denn viele Fragestellungen lassen sich nur gemeinsam entlang der Wertschöpfungskette beantworten.
Die PPWR ist aus unserer Sicht daher kein einzelnes Compliance-Projekt mit einem festen Enddatum. Sie markiert vielmehr den Beginn eines langfristigen Veränderungsprozesses für die gesamte Verpackungsindustrie.
Und genau deshalb lautet die wichtigste Erkenntnis aus den vergangenen Monaten:
Je intensiver man sich mit der PPWR beschäftigt, desto weniger geht es um einzelne Paragraphen und desto mehr um das gemeinsame Verständnis ihrer praktischen Umsetzung.

